> Hedgefunds USA
In Deutschland waren bis 2004Hedge-Fonds generell nicht zum öffentlichenVertriebzugelassen. Eine Lockerung erfolgte erst mit demInvestment-Modernisierungsgesetz,das am 1. Januar2004 in Kraft tratund jetzt den Vertrieb von „Sondervermögenmit zusätzlichen Risiken“ unter bestimmten Auflagenzulässt. Diese haben nicht viel mit den großeninternationalenHedge-Fonds gemeinsam; sie gehören zur Gruppe derInvestmentfondsund sind Anlageinstrumente.Sie dürfen die Instrumente des Leerverkaufes(short selling) und des Einsatzes von Fremdkapital(leverage)nutzen. Anteile an solchen Fonds dürfen in Deutschland nichtöffentlich vertrieben werden, sondern nur im Rahmen vonsogenanntem PrivatePlacement. Der Anbieter eines Hedge-Dachfondsmuss auf seinen Verkaufsprospekten Warnhinweise ähnlich denenauf Zigarettenschachteln anbringen: „Der Bundesminister derFinanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereitund in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zumTotalverlust hinzunehmen!“ Die Investmentbranche hat bishernur in sehr geringem Umfang von der Möglichkeit Gebrauchgemacht, in Deutschland Hedge-Fonds aufzulegen. Allerdings ist derMarkt für Zertifikateauf ausländische Hedge-Fonds stark angewachsen (s. Grafik). Deutsche Hedge-Fonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ebenfalls ist derEinsatz von Fremdkapital begrenzt. Es handelt sich somit viel mehr umInvestmentfonds mit größeren Freiheiten als um Hedge-Fondsim ursprünglichen Sinne.

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